Pflicht seit 2009:
Das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG)
Seit Anfang 2009 müssen Hausbesitzer bei Neubauten einen Teil ihrer Wärme über Erneuerbare Energien abdecken.
Baden-Württemberg Spezial:
Das Erneuerbare-Wärme-Gesetz BW für Altbauten (EWärmeG)
Das EEWärmeG des Bundes regelt den Neubau. Baden-Württemberg geht einen Schritt weiter und hat als bundesweit erstes Land den Entwurf eines Wärmegesetzes beschlossen.
EEWärmeG
EWärmeG
Für alle Bauherren im Neubau:
Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG)
zum Gesetz
Modernisierer in Baden Württemberg
Erweiterung des EEWärmeG auf den Bestand.
zum Gesetz


